BMF - Schreiben vom 05.04.2019
IV A 3 - S 0062/19/10003

BMF - Schreiben vom 05.04.2019 (IV A 3 - S 0062/19/10003) - DRsp Nr. 2019/80331

BMF, Schreiben vom 05.04.2019 - Aktenzeichen IV A 3 - S 0062/19/10003

DRsp Nr. 2019/80331

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 31. Januar 2019 (BStBl 2019 I S. 71) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

  • Die Nummer 2.5.5 des AEAO zu § 122 wird wie folgt geändert.

    • Im ersten Absatz wird der Buchstabe d) wird wie folgt gefasst:

      1. d)

        „über das Vermögen der Gesellschaft, aber nicht ihrer Gesellschafter, das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist - es sei denn, die Gesellschaft ist noch nicht voll beendet und der Informationsfluss zwischen dem Empfangsbevollmächtigten und den Gesellschaftern ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährleistet;”

    • Nach dem dritten Absatz wird folgender Absatz angefügt: