BMF - Schreiben vom 05.05.1970
IV B/2 -S 2170 - 4/70

BMF - Schreiben vom 05.05.1970 (IV B/2 -S 2170 - 4/70) - DRsp Nr. 2008/90155

BMF, Schreiben vom 05.05.1970 - Aktenzeichen IV B/2 -S 2170 - 4/70

DRsp Nr. 2008/90155

Einkommenssteuer, Gewinn; Anschaffungskosten beim Mobilienleasing

Beim Mobilien-Leasing werden zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer oft Vereinbarungen getroffen, die beinhalten, daß die mit dem Leasinggut zusammenhängenden Nebenkosten (z.B. Frachten vom Hersteller des Leasingguts zum Leasingnehmer oder Installationskosten des Herstellers beim Leasingnehmer) nicht in derLeasinggebühr eingeschlossen sind, sondern dem Leasingnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden. Ist das Leasinggut beim Leasinggeber zu aktivieren, so gehören diese Nebenkosten nicht zu den Anschaffungskosten. Die Nebenkosten entstehen beim Leasinggeber im Zusammenhang mit der Leasingvereinbarung und nicht mit der Anschaffung. Auch unter anderen Gesichtspunkten kommt eine Aktivierung der Nebenkosten nicht in Betracht. Sie sind vielmehr sofort als Betriebsausgaben abziehbar.