Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sowie auf das o.g. BMF-Schreiben gibt das BMF hiermit die Vordruckversion 2008 der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung bekannt.
Dieses Schreiben wird mit den Anlagen im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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