Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2016 (BStBl 2016 I S. 490) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
Der erste Satz im zweiten Absatz der Nummer 1 des AEAO vor §§ 8, 9 wird wie folgt gefasst:
„Zwischenstaatliche Vereinbarungen enthalten dagegen z. T. Fiktionen, die den §§ 8 und 9 AO vorgehen (z. B. Art. 13 des Protokolls 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vom 26.10.2012, Amtsblatt der Europäischen Union C 326 S. 266; Artikel X des NATO-Truppenstatuts i. V. m. Art.
Die Nummer 3 des AEAO zu § 31 wird wie folgt gefasst:
3.
„Auskünfte gegenüber Krankenkassen bei freiwillig Versicherten
3.1
Freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
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