BMF - Schreiben vom 05.11.2019
III C 1 - S 7068/19/10002 :001

BMF - Schreiben vom 05.11.2019 (III C 1 - S 7068/19/10002 :001) - DRsp Nr. 2019/80488

BMF, Schreiben vom 05.11.2019 - Aktenzeichen III C 1 - S 7068/19/10002 :001

DRsp Nr. 2019/80488

Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) - Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2020 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2019 Nr. C 364, S. 9) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste.

Dieses Schreiben (nebst Anlage) steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - BMF-Schreiben/Allgemeines“ zum Herunterladen bereit.

Anlage: Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020