Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1)
Es werden folgende Vordruckmuster neu bekanntgegeben:
- USt 1 B | Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung |
- USt 1 G | Umsatzsteuerheft |
- USt 1 I | Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerheftes |
- USt 1 TG | Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen |
- USt 1 TH | Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität |
- USt 1 TI | Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG |
- USt 1 TN | Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) |
- USt 1 TS | Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (§ 13b Abs. 7 Satz 5 UStG) |
- USt 1 TU | Anzeige über die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (§ 18 Abs. 12 Satz 1 UStG) |
- USt 1 TV | Bescheinigung über die umsatzsteuerliche Erfassung (§ 18 Abs. 12 Satz 2 UStG) |
- USt 1 V | Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung |
- USt 1 W | Anfrage zum Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen/- Grundstückserwerb |
- USt 1 ZS | Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer- Voranmeldung/-erklärung nach § 18b UStG |
- USt 7 A |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|