Anliegend übersendet das BMF das von der Zollverwaltung neu aufgelegte Formular des Antrags auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke. Geringfügige Änderungen haben sich bei der Bezeichnung der zuständigen Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalten ergeben. Daneben wurde ein abschließender Hinweis auf eine mögliche Kostenübernahme der antragstellenden Person aufgenommen.
Wegen der Geringfügigkeit der Änderungen wird von einer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt absehen.
Zum Formular:
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