BMF - Schreiben vom 06.02.2012
IV B 6 - S 1509/07/10001
Fundstellen:
BStBl 2012 I S. 241

BMF - Schreiben vom 06.02.2012 (IV B 6 - S 1509/07/10001) - DRsp Nr. 2012/80427

BMF, Schreiben vom 06.02.2012 - Aktenzeichen IV B 6 - S 1509/07/10001

DRsp Nr. 2012/80427

Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen - Beziehungen eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Folgendes:

1. Ziele und Arbeitsweise

1.1 Aufklärung von Auslandsbeziehungen

Im Hinblick auf den Umfang der Auslandsverflechtung der Wirtschaft kommt der Ermittlung von Auslandsbeziehungen im Steueraufsichts- und Steuerermittlungsverfahren ständig wachsende Bedeutung zu.

Dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) obliegt die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen (§ 88a Abgabenordnung [AO] in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nummer 6 [FVG]). Hierzu erfasst der Arbeitsbereich „Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)” alle sachdienlichen Informationen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern von Bedeutung sein können.Gegen die beim BZSt auf der Grundlage von § in Verbindung mit § Absatz Nummer 6 geführte Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken - Beschluss des BVerfG vom 10. März 2008, - -, BStBl II 2009 S. .