BMF - Schreiben vom 06.03.1989
InvZ 1200
Fundstellen:
BStBl 1989 I 103

BMF - Schreiben vom 06.03.1989 (InvZ 1200) - DRsp Nr. 2008/80135

BMF, Schreiben vom 06.03.1989 - Aktenzeichen InvZ 1200

DRsp Nr. 2008/80135

Übergangsregelungen bei der Aufhebung des Investitionszulagengesetzes und der Einschränkung des § 19 BerlinFG

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG kommt eine Investitionszulage in Betracht bei

a) nach dem 31. Dezember 1989 und vor dem 1. Januar 1991 abgeschlossenen Investitionen und

b) vor dem 1.Januar 1991 geleisteten Anzahlungen auf Anschaffungskosten und entstandenen Teilherstellungskosten,

wenn der Steuerpflichtige die Investition vor dem 1. April 1989 begonnen hat. Für Investitionen im Sinne des § 19 BerlinFG 1987 gilt eine entsprechende Übergangsregelung (§ 31 Abs. 10 Satz 2 BerlinFG 1990).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten bei der Auslegung der Übergangsregelung die folgenden Grundsätze:

I. Investitionsbeginn