BMF - Schreiben vom 06.04.2016
IV C 1 - S 2252/10/10006 :007

BMF - Schreiben vom 06.04.2016 (IV C 1 - S 2252/10/10006 :007) - DRsp Nr. 2017/80457

BMF, Schreiben vom 06.04.2016 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2252/10/10006 :007

DRsp Nr. 2017/80457

Kapitalertragsteuerabzug bei Rückzahlung von Zinsen auf darlehensfinanzierte Kreditbearbeitungsgebühren durch Kreditinstitute

Werden durch ein Kreditinstitut Darlehenszinsen auf eine in die Finanzierung eingeschlossene Kreditbearbeitungsgebühr erstattet und übersteigen die zurückgezahlten Zinsen nicht die zuvor auf die Gebühr gezahlten Zinsaufwendungen, liegen keine Einkünfte nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG vor.