Es ist die Frage aufgeworfen worden, inwieweit Vollmachten, die nach dem mit BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2013 - IV A 3 - S 0202/11/10001 ( BStBl 2013 I S. 1258) veröffentlichten amtlichen Muster uneingeschränkt erteilt worden sind, auch für die Freischaltung zur Elster-Kontoabfrage genutzt werden können. Die ElsterKontoabfrage ermöglicht es, online Auskunft über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen eines Steuerkontos zu erhalten (vgl. https://www.elster.de/steuerb_kontoab.php).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu Folgendes:
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