Mit Urteilen vom 20. Dezember 2005, V R 14/04, vom 9. November 2006, V R 9/04, BStBl 2007 II S. 285, vom 22. Juli 2010, V R 14/09, und vom 13. Januar 2011, V R 12/08, BStBl 2012 II S. 61, hat der BFH über Sachverhalte mit Erschließungsmaßnahmen entschieden. Unter Berücksichtigung dieser Urteile gilt für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen durch Gemeinden oder eingeschaltete Erschließungsträger nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
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