Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2004 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 9. Januar 1992, BStBl 1992 I S. 82).
Hinweise für den Arbeitgeber
Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?
1. Sie können die Daten der Lohnsteuer-Anmeldung auch elektronisch übermitteln. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt, Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem Daten verarbeitenden Unternehmen sowie unter der Internet-Adresse www.elster.de.
Abführung der Steuerabzugsbeträge
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