BMF - Schreiben vom 07.08.2003
IV C 5 - S 2533 - 60/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 417

BMF - Schreiben vom 07.08.2003 (IV C 5 - S 2533 - 60/03) - DRsp Nr. 2008/92064

BMF, Schreiben vom 07.08.2003 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2533 - 60/03

DRsp Nr. 2008/92064

§ 41a EStG; Bekanntmachung von Vordrucken im BStBl 2003 I; Lohnsteuer-Anmeldung 2004(einschließlich länderunterschiedliche Werte)

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2004 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 9. Januar 1992, BStBl 1992 I S. 82).

Hinweise für den Arbeitgeber

Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?

1. Sie können die Daten der Lohnsteuer-Anmeldung auch elektronisch übermitteln. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt, Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem Daten verarbeitenden Unternehmen sowie unter der Internet-Adresse www.elster.de.

Abführung der Steuerabzugsbeträge