BMF - Schreiben vom 07.08.2020
IV A 4 - S 0316-a/20/10011 :001

BMF - Schreiben vom 07.08.2020 (IV A 4 - S 0316-a/20/10011 :001) - DRsp Nr. 2020/80300

BMF, Schreiben vom 07.08.2020 - Aktenzeichen IV A 4 - S 0316-a/20/10011 :001

DRsp Nr. 2020/80300

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; „Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0“

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV das Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0 überarbeitet.

Grundsätzlich ist auch eine Fortführung der Zertifizierung nach der ersten Fassung des Schutzprofils in Version 0.75 möglich; gleiches gilt für die Re-Zertifizierung von bereits nach der ersten Fassung zertifizierten Produkten, sofern nur geringfügige Anpassungen am Produkt vorgenommen wurden.