BMF - Schreiben vom 07.11.2019
IV C 5 - S 2363/19/10007 :001

BMF - Schreiben vom 07.11.2019 (IV C 5 - S 2363/19/10007 :001) - DRsp Nr. 2019/80496

BMF, Schreiben vom 07.11.2019 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2363/19/10007 :001

DRsp Nr. 2019/80496

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Bezug auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer Folgendes:

1. Start des Arbeitgeberabrufs zum

Der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer wird zum freigeschaltet. Arbeitgeber haben ab diesem Zeitpunkt die Lohnsteuerabzugsmerkmale für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer entsprechend den Rz. 44 ff. des BMF-Schreibens vom 8. November 2018 (a.a.O.) im ELStAM-Verfahren abzurufen. Die anderslautenden Regelungen in den Rz. 89 bis 94 des BMF-Schreibens sind insoweit überholt.

2. Voraussetzung zum Arbeitgeberabruf