Die Frage, wie die Aufwendungen für die Fahrten der Zeitungszusteller zwischen der Abholstelle und dem Zustellbezirk steuerlich zu behandeln sind, ist zwischenzeitlich mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden.
Diese stimmen der Auffassung zu, daß die Fahrt von einer außerhalb des Zustellbezirks liegenden Verteilerstelle zum Zustellbezirk als Dienstgang anzusehen ist. In diesem Fall ist die Fahrt zwischen Wohnung und Verteilerstelle wie eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu behandeln.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|