Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu ertragsteuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung an Personengesellschaften wie folgt Stellung:
<Tz.1>
Beruht ein land- und forstwirtschaftliches oder gewerbliches Projekt, dem eine einheitliche Konzeption zugrunde liegt, auf der vermögensmäßigen Beteiligung mehrerer Unternehmer, sind diese an den Risiken und Chancen des Projekts beteiligt und kann auf Grund von Absprachen über Geschäftsführung und Vertretung davon ausgegangen werden, daß das Projekt einheitlich verwaltet wird, so sind die mehreren Unternehmer Mitunternehmer des Betriebs. Die Einkünfte aus dem Betrieb sind gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a AO gesondert festzustellen. Bei der steuerlichen Beurteilung von Verlustzuweisungen sind die Grundsätze der BMF-Schreiben vom 10. 4. 1975 (BStBl I S.
<Tz.2>
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