Anlg.: - 1 -
Durch die Siebente Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 2. Dezember 1988 (BGBl. I S.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in Abschnitt I Abs. 3 Nr. 3 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 1980 -
Dieses Schreiben wird in die USt-Kartei aufgenommen.
Anlage zum BMF-Schreiben
vom 8. Mai 1989 -
Anhang
Muster 1
(zu § 7 Abs. 2)
Vorbemerkungen:
Das Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen, der Erkennungsnummer und dem Ausfuhrmerkzeichen.
Das Unterscheidungszeichen ergibt sich aus §
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