BMF-Schreiben vom 26. November 2014 ( BStBl 2014 I Seite 1518).
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 ( BGBl. 2015 I Seite
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 ( BGBl. 2015 I Seite
der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2015 - Anlage 1 - und
der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2015 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -
bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a i. V. m. § 52 Absatz 32a und 37b EStG sowie § 6 Absatz 14 SolzG 1995).
Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines” (Anlagen 1 und 2) und „2.4 Einkommensbezogener Zusatzbeitragssatz …” (Anlage 1) wird gesondert hingewiesen.
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