Das BMF übersendet die amtlichen Muster für den Antrag auf Altersvorsorgezulage 2003 und den Text der Bekanntmachung mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Altersvorsorgezulage für 2003
Nach § 89 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist der Antrag auf Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Abs. 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.
Die Vordruckmuster 2003 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.
Die Vordruckmuster dürfen maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig. Anbieter im Sinne des § 80 EStG dürfen die Seiten des Antrags auf Altersvorsorgezulage paginieren, kontrastärmere größere Kästchen bestimmen und die maschinelle Lesbarkeit und damit die OCR- Fähigkeit (insbesondere die Mindestgröße zur OCR) festlegen. Maschinell erstellte Anträge auf Altersvorsorgezulage brauchen von den Anbietern nicht unterschrieben zu werden.
Folgende Abweichungen werden ausdrücklich zugelassen:
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