BMF - Schreiben vom 08.10.2003
IV D 1 - S 7344 - 48/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 518

BMF - Schreiben vom 08.10.2003 (IV D 1 - S 7344 - 48/03) - DRsp Nr. 2008/92151

BMF, Schreiben vom 08.10.2003 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7344 - 48/03

DRsp Nr. 2008/92151

§ 18 UStG Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2004

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2004 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2004
- USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2004
- USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2004

(2) Aus erfassungstechnischen Gründen - insbesondere im Hinblick auf das in einigen Ländern eingesetzte Scanner-Verfahren - ist die Steuernummer auch auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 A einzutragen.

(3) Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(4) Die Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind im Aufbau und insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil - soweit sachlich möglich - mit dem Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung abgestimmt. Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein, deshalb sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster (Absatz 1) herzustellen.

(5) Folgende Abweichungen sind zulässig: