Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2004 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 1 A | Umsatzsteuer-Voranmeldung 2004 |
- USt 1 H | Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2004 |
- USt 1 E | Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2004 |
(2) Aus erfassungstechnischen Gründen - insbesondere im Hinblick auf das in einigen Ländern eingesetzte Scanner-Verfahren - ist die Steuernummer auch auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 A einzutragen.
(3) Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
(4) Die Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind im Aufbau und insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil - soweit sachlich möglich - mit dem Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung abgestimmt. Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein, deshalb sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster (Absatz 1) herzustellen.
(5) Folgende Abweichungen sind zulässig:
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