BMF - Schreiben vom 09.03.2012
IV C 1 - S 2252/0: 016

BMF - Schreiben vom 09.03.2012 (IV C 1 - S 2252/0: 016) - DRsp Nr. 2012/80344

BMF, Schreiben vom 09.03.2012 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2252/0: 016

DRsp Nr. 2012/80344

Invitation Memorandum der Republik Griechenland vom 24. Februar 2012; Steuerliche Behandlung im Rahmen des § 20 EStG und im Kapitalertragsteuerverfahren

Die Republik Griechenland hat den Gläubigern der in Annex I des „Invitation Memorandums” vom 24. Februar 2012 aufgeführten Anleihen ein Umtauschangebot unterbreitet. Das Umtauschangebot setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen. Die Anleger erhalten für Altanleihen im Nennwert von 1000 Euro neue Anleihen der Republik Griechenland im Gesamtnennbetrag von nominal 315 Euro (Bestandteil 1), neue Anleihen in Form von PSI Payment Notes des EFSF im Gesamtnennbetrag von 150 Euro (Bestandteil 2), so genannte GDP linked Securities im Gesamtnennbetrag von 315 Euro (Bestandteil 3) und für aufgelaufene Stückzinsen eine Nullkuponanleihe des EFSF (Bestandteil 4).

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Tausch der von dem Umtauschangebot der Republik Griechenland betroffenen Anleihen Folgendes: