BMF - Schreiben vom 09.04.2020
IV C 4 - S 2223/19/10003 :003

BMF - Schreiben vom 09.04.2020 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :003) - DRsp Nr. 2020/80204

BMF, Schreiben vom 09.04.2020 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2223/19/10003 :003

DRsp Nr. 2020/80204

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

Die aufgrund der Corona-Krise verordneten Einschränkungen sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind. Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die nachfolgenden Verwaltungsregelungen getroffen.

Sie gelten für die nachfolgenden Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1. März 2020 bis längstens zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden.

I. Spenden

Vereinfachter Zuwendungsnachweis