Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. §
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 22. Prüfungsturnus (1.1.2016) | ||||
BETRIEBSARTMittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungenfür die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur dort zu erfassen. | BETRIEBSMERKMALE in € | G-Betriebe € | M-Betriebe € | K-Betriebe € |
über | ||||
Handelsbetriebe (H) | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über | 8.000.000 310.000 | 1.000.000 62.000 | 190.000 40.000 |
Fertigungsbetriebe (F) | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über | 4.800.000 280.000 | 560.000 62.000 | 190.000 40.000 |
Freie Berufe (FB) | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über | 5.200.000 650.000 | 920.000 150.000 | 190.000 40.000 |
Andere Leistungsbetriebe (AL) | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über | 6.200.000 370.000 | 840.000 70.000 | 190.000 40.000 |
Kreditinstitute (K) |
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