Für die lohnsteuerliche Behandlung von Zinszuschüssen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer in Verbindung mit Darlehen zur Errichtung oder zum Erwerb einer eigengenutzten Wohnung gilt nach dem Ergebnis der o. a. Erörterung folgendes:
A. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Zinszuschüsse
1. Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Zinszuschüssen ist nach § 3 Nr. 68 EStG, daß das Darlehen, zu dem die Zinszuschüsse gewährt werden, zur Errichtung oder zum Erwerb einer eigengenutzten Wohnung in einem im Inland belegenen Gebäude aufgenommen worden ist. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, richtet sich nach den Bestimmungen in Abschnitt 13 a Abs. 1 und 2
Die Steuerfreiheit der Zinszuschüsse tritt hiernach nicht ein, wenn das Darlehen zu anderen als den vorgenannten Zwecken aufgenommen worden ist; das gilt auch dann, wenn das Grundstück, in dem sich die eigenen Wohnzwecken dienende Wohnung befindet, als dingliche Sicherung für das aufgenommene Darlehen dient.
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