Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009 (BStBl 2009 I S. 1172) wie folgt geändert:
Rz. 85 wird wie folgt gefasst:
„Bemessungsgrundlage ist im Regelfall der Unterschiedsbetrag.”
Die Änderung der Rz. 85 ist erstmals ab dem anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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