BMF - Schreiben vom 09.09.2019
IV C 5 - S 2378/19/10030 :001

BMF - Schreiben vom 09.09.2019 (IV C 5 - S 2378/19/10030 :001) - DRsp Nr. 2019/80441

BMF, Schreiben vom 09.09.2019 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2378/19/10030 :001

DRsp Nr. 2019/80441

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2020 bekannt gemacht (siehe Anlage).

Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.