BMF - Schreiben vom 09.10.1989
IV A 3 - S 7492 - 42/89

BMF - Schreiben vom 09.10.1989 (IV A 3 - S 7492 - 42/89) - DRsp Nr. 2008/87136

BMF, Schreiben vom 09.10.1989 - Aktenzeichen IV A 3 - S 7492 - 42/89

DRsp Nr. 2008/87136

Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs einer Teilzahlungsbank, die Pkw-Abzahlungskäufe von NATO-Truppenangehörigen finanziert

Es würde gefragt, ob eine Teilzahlungsbank, die Kredite zur Finanzierung von Pkw-Anschaffungen an US-Truppenmitglieder gewährt, insoweit den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hierzu wie folgt Stellung genommen:

Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG (Nummer 2 a Ihres Schreibens)

Nach dieser Vorschrift ist der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen, wenn die Umsätze der Teilzahlungsbank nach § 26 Abs. 5 UStG in Verbindung mit Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) steuerfrei sind.