Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2003 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 2 A | Umsatzsteuererklärung 2003 |
- Anlage UR | zur Umsatzsteuererklärung 2003 |
- Anlage UN | zur Umsatzsteuererklärung 2003 |
- USt 2 E | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2003 |
(2) Durch Art. 5 des Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) vom 31. Juli 2003 (BGBl 2003 I S.
(3) Im Vordruckmuster USt 2 A - Umsatzsteuererklärung 2003 - sind die Zeilen 23 und 24 (Kennzahlen 238 und 239) nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2002 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17 500 € betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 nicht verzichtet worden ist.
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