BMF - Schreiben vom 09.12.2008
IV C 5 - S 2361/08/10003

BMF - Schreiben vom 09.12.2008 (IV C 5 - S 2361/08/10003) - DRsp Nr. 2008/93006

BMF, Schreiben vom 09.12.2008 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/08/10003

DRsp Nr. 2008/93006

Automation in der Steuerverwaltung; Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2009

Mit Wirkung ab 2009 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2009 geltenden Tarif sowie die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 und die mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) beabsichtigten Gesetzesänderungen ab 2009.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht [ESt-Kartei NW § 39b].