BMF - Schreiben vom 10.09.2008
S 0223 - 19 - StO 143

BMF - Schreiben vom 10.09.2008 (S 0223 - 19 - StO 143) - DRsp Nr. 2008/92861

BMF, Schreiben vom 10.09.2008 - Aktenzeichen S 0223 - 19 - StO 143

DRsp Nr. 2008/92861

Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt

Mit BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008, Az. IV A 3 - S 0223/07/10005, wurden bundeseinheitliche Grundsätze für die tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt bei erschwerter Sachverhaltsermittlung festgelegt.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) zu recherchieren. Weiterhin soll das Schreiben auch in das AO -Handbuch aufgenommen werden.

Die bisherige OFD-Verfügung vom 8. Januar 2008, Az. w. o., ist durch das BMF-Schreiben überholt.

Ergänzend zu dem Schreiben merkt die OFD Folgendes an:

Als entscheidende Neuerung ist hervorzuheben, dass es für die Beantwortung der Frage, welcher zuständige Amtsträger zu beteiligen ist, nicht mehr auf die Funktion (Sachgebietsleiter/in, Vorsteher/in), sondern auf die (abschließende) Zeichnungsbefugnis im konkreten Steuerfall ankommt. Damit kann auch eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter, der/dem dauerhaft ein mit „A 12” bewerteter Dienstposten übertragen wurde, das Finanzamt wirksam vertreten, sofern das Zeichnungsrecht (bzw. das SGL-Handbuch für die nds. Steuerverwaltung) dies zulässt.