BMF - Schreiben vom 10.11.2015
IV B 6 - S 1301/11/10002

BMF - Schreiben vom 10.11.2015 (IV B 6 - S 1301/11/10002) - DRsp Nr. 2015/80641

BMF, Schreiben vom 10.11.2015 - Aktenzeichen IV B 6 - S 1301/11/10002

DRsp Nr. 2015/80641

Anwendung der Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement - TIEA)

Allgemeines

Die von Deutschland geschlossenen Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement - TIEA) bieten die Möglichkeit, behördliche Unterstützung durch Informationsaustausch auf Ersuchen im Einzelfall für Zwecke des Besteuerungsverfahrens oder des Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens in Anspruch zu nehmen. Ein spontaner oder automatischer Informationsaustausch ist in diesen Abkommen nicht vorgesehen. Der Inhalt und Aufbau der Abkommen entsprechen weitgehend dem OECD-Musterabkommen für Informationsaustausch in Steuersachen aus dem Jahr 2002.