Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschlüssen vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 -(HFR 2016 S.
Nummer 5 (Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005) der Anlage zum BMF-Schreiben vom 16. Mai 2011 (BStBl 2011 I S. 464), die zuletzt durch BMF-Schreiben vom 5. November 2015 (BStBl 2015 I S. 786) neu gefasst worden ist, wird mit sofortiger Wirkung gestrichen. Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Leibrentenbesteuerung kommt ein Ruhen von Einspruchsverfahren nicht mehr in Betracht.
Die Anlage zum BMF-Schreiben vom 16. Mai 201 1 (a. a. O.) wird wie folgt gefasst:
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