BMF - Schreiben vom 11.05.2016
IV C 2 - S 2706/08/10004: 004

BMF - Schreiben vom 11.05.2016 (IV C 2 - S 2706/08/10004: 004) - DRsp Nr. 2016/80462

BMF, Schreiben vom 11.05.2016 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2706/08/10004: 004

DRsp Nr. 2016/80462

Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG mittels eines Blockheizkraftwerks

Nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG können Betriebe gewerblicher Art (BgA) zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind bei der Zusammenfassung mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW) stets die Verhältnisse des Einzelfalls maßgebend. Bei der Beurteilung des Einzelfalls sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: