Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) wie folgt geändert:
Das Inhaltsverzeichnis wird folgt geändert:
Die Angabe zu Abschnitt IV. wird wie folgt gefasst:
„IV. Steuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Konten und / oder Depots bei Einkünften im Sinne der §§ 13, 15, 18 und 21 EStG, bei Einkünften im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a, 2 EStG von beschränkt Steuerpflichtigen, bei Einkünften von Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen sowie bei Einkünften eines Investmentfonds oder eines Spezial-Investmentfonds (Muster III)“
Die Angabe zu Abschnitt VI. wird wie folgt gefasst:
„VI. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung | 71 - 78“ |
Randziffer 26 wird wie folgt gefasst:
„7. Muster I im Einzelnen:
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