BMF - Schreiben vom 12.06.2012
IV C 1 - S 1980 1/10/10012 :003

BMF - Schreiben vom 12.06.2012 (IV C 1 - S 1980 1/10/10012 :003) - DRsp Nr. 2012/80618

BMF, Schreiben vom 12.06.2012 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980 1/10/10012 :003

DRsp Nr. 2012/80618

Investmentsteuerrecht; Ermittlung, Ausweis und steuerliche Behandlung der nicht abzugsfähigen Werbungskosten i. S. d. § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 InvStG und deren Bekanntmachung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe i InvStG; Ausweis von Quellensteuer-Erstattungsüberhängen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe h InvStG; Bekanntmachung des Zwischengewinns bei Dach-Investmentvermögen nach § 5 Absatz 1 Nummern 1 und 2 InvStG

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr o. g. Schreiben, mit dem Sie Vorschläge für die anstehende Aktualisierung des Einführungsschreibens zum InvStG - BMF-Schreiben vom 18. August 2009 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019, BStBl 2009 I S. 931, übermitteln, danke ich Ihnen.

Im Rahmen des Gesprächs am 28. Februar 2012 baten Sie, einige im o. g. Schreiben aufgeführten Punkte sowie weitere Themen im Vorgriff auf die bevorstehende Änderung des Einführungserlasses in einem gesonderten Schreiben klarzustellen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu Ihren nachstehenden Fragen wie folgt Stellung:

1. Ermittlung, Ausweis und steuerliche Behandlung der nicht abzugsfähigen Werbungskosten i. S. d. § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 InvStG (Rzn. 16 Satz 3 und 60 Satz 5 des Einführungsschreibens) sowie deren Bekanntmachung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe i InvStG