BMF - Schreiben vom 12.06.2014
IV D 2 - S 7200/07/10022: 001

BMF - Schreiben vom 12.06.2014 (IV D 2 - S 7200/07/10022: 001) - DRsp Nr. 2014/80442

BMF, Schreiben vom 12.06.2014 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7200/07/10022: 001

DRsp Nr. 2014/80442

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen; Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 5. November 2013

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Übergangsregelung der Bezugsschreiben bis zum 31. Dezember 2014 verlängert und wie folgt gefasst:

„Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn bei Umsätzen, die vor dem 1. Januar 2015 getätigt werden,

  • in den unter Abschnitt I dargestellten Sachverhalten die im Rahmen der Warenlieferung erfolgte Hingabe von Transporthilfsmitteln gegen Pfandgeld als Nebenleistung zur Warenlieferung behandelt wird. In diesen Fällen ist die Rückgewähr des zuvor vereinnahmten Pfandgeldes entsprechend als Minderung des Entgelts für die ursprüngliche Lieferung anzusehen;