BMF - Schreiben vom 12.11.2003
IV C 5 - S 2361 - 13/03

BMF - Schreiben vom 12.11.2003 (IV C 5 - S 2361 - 13/03) - DRsp Nr. 2008/87245

BMF, Schreiben vom 12.11.2003 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361 - 13/03

DRsp Nr. 2008/87245

§ 38 EStG; Programmablauf für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2004 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer bekannt gemacht, der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 a i.V.m. § 52 Abs. 59 c EStG aufzustellen ist. Der Programmablaufplan berücksichtigt die durch das Flutopfersolidaritätsgesetz vom 19. September 2002 (BGBl 2002 I S. 3651) auf das Jahr 2004 verschobene Entlastungsstufe 2003. Dem Programmablaufplan ist ein Austauschmodul angefügt, welches das im Entwurf des Haushaltbegleitgesetzes 2004 vorgesehene Vorziehen der Entlastungsstufe 2005 auf das Jahr 2004, die Streichung des Haushaltsfreibetrags sowie die Einführung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro in der Steuerklasse II vorsieht.

Das Austauschmodul ist bei unveränderter Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 einzufügen.

1. Gesetzliche Grundlagen