BMF - Schreiben vom 13.04.1989
IV C 3 - S 3103 - 10/89

BMF - Schreiben vom 13.04.1989 (IV C 3 - S 3103 - 10/89) - DRsp Nr. 2008/87150

BMF, Schreiben vom 13.04.1989 - Aktenzeichen IV C 3 - S 3103 - 10/89

DRsp Nr. 2008/87150

Vermögensteuerlich maßgebende Umrechnungskurse für ausländische Währungen am 31.12.1988

Hiermit übersende der BdF vorweg die Zusammenstellung der Umrechnungskurse für ausländische Währungen zum vermögensteuerlichen Stichtag 1.1.1989 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Aus den Erläuterungen zu den Kursen ergibt sich, daß im wirtschaftlichen Verkehr, insbesondere bei den Währungen mit differenzierten Kursen, ggf. die besonderen Verhältnisse des einzelnen Falles zu berücksichtigen sind. Zur Erleichterung dieser Beurteilung übersende ich Ihnen auch die „Erläuterungen und Hinweise”, die von der Deutschen Bundesbank in den „Statistischen Beiheften zu den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank, Reihe 5, Die Währungen der Welt, Februar 1989 Nr. 1” zu einer eigenen ausführlichen Tabelle mit bestimmten Kursen (Nr. 9 a) gegeben werden (vgl. BdF-Niederschrift Bew/VSt IV/84 zu Punkt I/6 der TO).

DM-Werte für ausländische Währungen

Ende Dezember 1988
- ohne Gewähr -
Land bzw. Gebiet Währungseinheit(en) DM
Ägypten *) 100 ägyptische Pfund 1) 1) +) 252,38 75,75
Äquatorialguinea 1000 CFA-Francs 2) 5,85
Äthiopien 100 Birr 1) 85,91
Afghanistan 100 Afghanis 1) 4,49
Albanien *) 100 Lek 1) b) 24,69
Algerien 100 algerische Dinar 1) 26,34
Angola 100 Kwanza 1) 5,87
Antigua und Barbuda 100 ostkaribische Dollar 3) 65,87
Argentinien *) 100 Australes 1) 1) +) 13,44 10,83