BMF - Schreiben vom 13.08.2008
IV C 3 - S 2257 c/07/10012
Fundstellen:
BStBl 2008 I S. 847

BMF - Schreiben vom 13.08.2008 (IV C 3 - S 2257 c/07/10012) - DRsp Nr. 2008/92802

BMF, Schreiben vom 13.08.2008 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2257 c/07/10012

DRsp Nr. 2008/92802

Maschinelles Anfrageverfahren zur Identifikationsnummer (§ 22a Abs. 2, § 52 Abs. 38a Satz 2 bis 4 EStG)

Nach § 22a Abs. 2 Satz 8 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 EStG haben die Mitteilungspflichtigen die Anfrage der Identifikationsnummer nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung vorzunehmen. Die Anfrage des Mitteilungspflichtigen und die Antwort des Bundeszentralamtes für Steuern sind über die zentrale Stelle zu übermitteln (§ 22a Abs. 2 Satz 4 EStG). Dies gilt auch für Anfragen nach § 52 Abs. 38a Satz 2 bis 4 in Verbindung mit § 22a Abs. 2 EStG.

Für das maschinelle Anfrageverfahren zur Identifikationsnummer (§ 22a Abs. 2, § 52 Abs. 38a Satz 2 bis 4 EStG) bestimmt das BMF den Inhalt und den Aufbau der für die Durchführung des Datenaustauschs zwischen den Mitteilungspflichtigen und dem Bundeszentralamtes für Steuern über die zentrale Stelle zu übermittelnden Datensätze. Die amtlich vorgeschriebenen Datensätze und die Datensatzbeschreibung werden auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern http://www.bzst.de unter der Rubrik Rentenbezugsmitteilungsverfahren veröffentlicht.

Die für die Datenübermittlung erforderliche Schnittstelle und die dazugehörige Dokumentation werden im geschützten Bereich des Internets der zentralen Stelle unter http://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de zur Verfugung gestellt.