BMF - Schreiben vom 13.11.1985
S 2252
Fundstellen:
BStBl 1985 I 661

BMF - Schreiben vom 13.11.1985 (S 2252) - DRsp Nr. 2008/80104

BMF, Schreiben vom 13.11.1985 - Aktenzeichen S 2252

DRsp Nr. 2008/80104

Steuerliche Behandlung der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Lebensversicherungen

Nach Tz. 5.1 des BMF-Schreibens vom 31.8.1979 - IV B 4 - S 2252 - 77/79 (BStBl I S. 592) ist zugelassen worden, rechnungsmäßige und außerrechnungsmäßige Zinsen aus Lebensversicherungen durch ein Näherungsverfahren mit der Formel (3,2 x m - 0,1 x n - 4,5) x RW : 100 zu ermitteln. Dieses Näherungsverfahren geht von einem in der Vergangenheit üblichen Zinsgewinnanteilsatz für außerrechnungsmäßige Zinsen von 3 v.H. aus. Nachdem die Lebensversicherungsunternehmen die Zinsgewinnanteile erhöht haben, ist eine Anpassung des Näherungsverfahrens durch Erweiterung der Formel um den Faktor F erforderlich: [1,4 x m - 0,1 x n + 1,5 + F (1,8 x m - 6)] x RW : 100 Dieser Faktor F drückt das Verhältnis zwischen dem arithmetischen Mittle der tatsächlichen Gewinnanteilsätze und dem bisher unterstellten einheitlichen Gewinnanteilsatz von 3 v.H. aus. Beispiel: Vertragskündigung nach 10 Jahren. Die Zinsen für die ersten 3 Jahre bleiben außer Betracht, da keine oder nur geringe außerrechnungsmäßige Zinsen ausgeschüttet werden. In den folgenden 4 Jahren gilt der bisherige Satz von 3 %. Ab dem 8. bis 10. Jahr erhöht sich der Ausschüttungssatz auf 3,5 %. Dann ist der Durchschnittszinssatz: 4 Jahre . 3 % = 12 % + 3 Jahre . 3,5 % = 10,5 % ------