BMF - Schreiben vom 13.11.2019
IV C 5 - S 2300/19/10009 :003

BMF - Schreiben vom 13.11.2019 (IV C 5 - S 2300/19/10009 :003) - DRsp Nr. 2019/80500

BMF, Schreiben vom 13.11.2019 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2300/19/10009 :003

DRsp Nr. 2019/80500

Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b EStG; Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen; Urteil des BFH vom 28. März 2018 - I R 42/16 -

§ 49 Einkommensteuergesetz (EStG) führt die inländischen Einkünfte im Sinne der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Absatz 4 EStG) abschließend auf. Gemäß § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b EStG gehören hierzu Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die aus inländischen öffentlichen Kassen einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden, ohne dass ein Zahlungsanspruch gegenüber der inländischen öffentlichen Kasse bestehen muss.