BMF - Schreiben vom 14.01.2008
IV B 7 - S 2861/07/0001

BMF - Schreiben vom 14.01.2008 (IV B 7 - S 2861/07/0001) - DRsp Nr. 2008/92254

BMF, Schreiben vom 14.01.2008 - Aktenzeichen IV B 7 - S 2861/07/0001

DRsp Nr. 2008/92254

Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach der Änderung durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG); Anwendung des § 37 Abs. 7 KStG; Sitzungen KSt/GewSt I/07 TOP I/1 und III/07 TOP I/12

Es ist gefragt worden, wie das Körperschaftsteuerguthaben nach Änderung des § 37 KStG bilanziell zu behandeln ist.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt dazu Folgendes:

Durch das SEStEG wurde das bisherige ausschüttungsabhängige System der Körperschaftsteuerminderung durch eine ratierliche Auszahlung des zum maßgeblichen Stichtag vorhandenen Körperschaftsteuerguthabens ersetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben wird im Regelfall letztmalig auf den 31. Dezember 2006 ermittelt. In einigen Sonderfällen (Umwandlungen, Liquidation) kann der Stichtag auch vor dem 31. Dezember 2006 liegen. Innerhalb des Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 hat die Körperschaft einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des ermittelten Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen.