BMF - Schreiben vom 14.03.2012
IV C 3 - S 2257 - b/11/10003

BMF - Schreiben vom 14.03.2012 (IV C 3 - S 2257 - b/11/10003) - DRsp Nr. 2012/80345

BMF, Schreiben vom 14.03.2012 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2257 - b/11/10003

DRsp Nr. 2012/80345

Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung; Aufteilung von Leistungen bei der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nummer 5 EStG

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 11. November 2004 (IV C 3 - S 2257b - 47/04; BStBl 2004 I S. 1061) unter Tz. 3 um folgenden Satz ergänzt:

„Führt die Aufteilung nach dem beitragsproportionalen Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, hat die Versorgungseinrichtung auf Verlangen des Leistungsempfängers die Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durchzuführen.”

Die Ergänzung des BMF-Schreibens ist von den betrieblichen Versorgungseinrichtungen für Mitteilungen anzuwenden, die erstmals nach dem 31. Dezember 2012 ausgestellt werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.