BMF - Schreiben vom 14.07.2015
IV A 4 - S 1544/09/10001-07
Fundstellen:
BStBl 2015 I S. 521

BMF - Schreiben vom 14.07.2015 (IV A 4 - S 1544/09/10001-07) - DRsp Nr. 2015/80455

BMF, Schreiben vom 14.07.2015 - Aktenzeichen IV A 4 - S 1544/09/10001-07

DRsp Nr. 2015/80455

Richtsatzsammlung 2014

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2014 bekannt (Anlage).

Inhaltsverzeichnis

Seite
Vorbemerkungen 3 - 9
Anlage zu den Vorbemerkungen 10 - 13
Synonyme der Gewerbeklassen 14 - 19
Umrechnungstabellen der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze und der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze 20 - 21
Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge 22 - 35
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 36 - 37

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).

Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.