BMF - Schreiben vom 14.07.2020
IV A 3 - S 0304/19/10006 :008 (Entwurf)

BMF - Schreiben vom 14.07.2020 (IV A 3 - S 0304/19/10006 :008 (Entwurf)) - DRsp Nr. 2020/80303

BMF, Schreiben vom 14.07.2020 - Aktenzeichen IV A 3 - S 0304/19/10006 :008 (Entwurf)

DRsp Nr. 2020/80303

Entwurf für ein BMF-Schreiben: Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Der Entwurf des BMF-Schreibens zur Anwendung der §§ 138d ff. AO (Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen) gibt den aktuellen Stand der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wieder. Der Diskussionsentwurf ist noch nicht final abgestimmt. Das Bundeszentralamt für Steuern wird im Hinblick auf die Auslegung der §§ 138d fortfolgende der Abgabenordnung (AO) entsprechend dem gegenwärtigen Diskussionsstand des BMF-Schreibens verfahren.

Anlage: Entwurf des BMF-Schreibens: Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen