BMF - Schreiben vom 14.10.2020
IV C 5 - S 2361/19/10008 :002

BMF - Schreiben vom 14.10.2020 (IV C 5 - S 2361/19/10008 :002) - DRsp Nr. 2020/80425

BMF, Schreiben vom 14.10.2020 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/19/10008 :002

DRsp Nr. 2020/80425

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 (Entwürfe)

Hiermit werden die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2021 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) bekannt gemacht.

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaritätszuschlags. Die für 2021 vorgesehenen weiteren Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden ebenfalls berücksichtigt (Stand: 14.10.2020).

Vorbehaltlich der Ergebnisse des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Familienentlastungsgesetz wurde beim Grundfreibetrag das Ergebnis des 13. Existenzminimumberichts umgesetzt und über den Gesetzentwurf hinaus von einer weiteren Anhebung des Grundfreibetrags um 48 Euro ausgegangen. Die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung steht noch aus. Die Prüftabellen in den Programmablaufplänen wurden noch mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 % berechnet.

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und auch im Hinblick auf noch laufende Gesetzgebungsverfahren Änderungen unterliegen können.