Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 - IV A 3 - S 0223/07/10002 -BStBl 2008 I S. 831 wie folgt ergänzt:
In Textziffer 5.5 werden nach Satz 5 neue Sätze 6 und 7 eingefügt.
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