BMF - Schreiben vom 15.06.2012
IV D 3 - S 7344/12/10001

BMF - Schreiben vom 15.06.2012 (IV D 3 - S 7344/12/10001) - DRsp Nr. 2012/80638

BMF, Schreiben vom 15.06.2012 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7344/12/10001

DRsp Nr. 2012/80638

Muster der Umsatzsteuererklärung 2012

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2012 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2012
- Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2012
- Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2012
- USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2012

(2) Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichung ist zulässig:

In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang” ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen (vgl. Ergebnis der Sitzung AutomSt III/92 zu TOP B 3.1).

In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A, Anlage UR und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.