BMF - Schreiben vom 15.06.2020
III C 3 - S 7155/19/10003 :001

BMF - Schreiben vom 15.06.2020 (III C 3 - S 7155/19/10003 :001) - DRsp Nr. 2020/80247

BMF, Schreiben vom 15.06.2020 - Aktenzeichen III C 3 - S 7155/19/10003 :001

DRsp Nr. 2020/80247

Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See (§ 4 Nr. 2 , § 8 UStG, Abschnitt 8.1 UStAE); Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I 2010 S. 864, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 3. Juni 2020 - III C 2 - S 7100/19/10001 :015 (2020/0542867) -, BStBl I 2010 S . xxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  • Abschnitt 8.1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Satz 1 wird wie folgt gefasst:

      „1Bei den begünstigten Schiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) muss es sich um bereits vorhandene Wasserfahrzeuge handeln, die nach ihrer Bauart dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger dienen; maßgebend ist die zolltarifliche Einordnung.“

    2. b)

      Satz 5 wird wie folgt gefasst:

      „5Weitere Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die nach ihrer Bauart begünstigten Wasserfahrzeuge auch tatsächlich ausschließlich oder überwiegend in der Erwerbsseeschifffahrt oder zur Rettung Schiffbrüchiger eingesetzt werden.“

    3. c)

      Satz 6 wird wie folgt gefasst: